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Firmen-Rechtsschutzversicherung
Eine Firmenrechtsschutzversicherung kann sich in vielerlei Hinsicht für ein Unternehmen als nützlich erweisen, bzw. für deren Geschäftsführer und Inhaber.
Geschäftsführer und Inhaber tragen nämlich eine Menge Verantwortung und zwar im Bezug auf das Einhalten von Vorschriften, sowie der Erbringung von Leistungen und auch gegenüber den Geschäftsräumen und letztendlich auch gegenüber ihrem Personal.
Als Selbstständiger oder Geschäftsführer einer Firma arbeitet man stetig in einem Umfeld, wo es jederzeit zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommen kann, seien es Klagen wegen Verdienstausfall, oder aber Probleme mit dem Finanzamt, oder Prozesse, die vor dem Arbeitsgericht oder Sozialgericht zu führen sind. Auch kann es um einen Streit als Mieter oder Vermieter gehen.
Eine Firmenrechtsschutzversicherung kann man dabei auch von der Steuer absetzen als Betriebsausgabe. Sie enthält dabei in der Regel zunächst einmal einen Grundrechtsschutz für Firmen. Als Ergänzung kann man auch einen Arbeitsrechtsschutz und einen Verkehrsrechtsschutz für die Fahrzeuge der Firma vereinbaren, sowie auch einen Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz für die Gewerbegebäude.
Darüber hinaus kann man auch einen Firmen Vertragsrechtsschutz abschließen.
Rechtsschutz besteht dabei in vertraglichen Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit eines Versicherungsnehmers stehen. Hierbei kann es sich zum Beispiel um Honorarforderungen, oder aber den Kauf eines betrieblich genutzten Computers handeln, bei dem ein Schaden auftritt. Die Wartezeit beim Firmen Vertragsrechtsschutz beträgt dabei sechs Monate, bevor erstmals ein Schadensfall gemeldet werden kann.
In eine Firmen Rechtsschutzversicherung kann man des Weiteren auch einen Steuer Rechtsschutz vor Gerichten und einen Sozial Rechtsschutz vor Gerichten integrieren, sowie auch einen Disziplinar- und Standes Rechtsschutz, sowie auch den Straf Rechtsschutz.
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